Krankentagegeldversicherung

Grundsätzlich versteht man unter einer Krankentagegeldversicherung eine Versicherung, die bei krankheitsbedingten Einkommenverlusten einspringt.

Die Krankentagegeldversicherung sichert in jedem Fall Ihr Einkommen, wenn Sie vorübergehend krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Sie geraten nicht in Zahlungsnöte, denn Sie können alle Ihre bestehenden persönlichen Verpflichtungen erfüllen.

Nach AVB MB/KT94 ergeben sich folgende Kriterien der Krankentagegeldversicherung:

  • Kündigungsverzicht
  • Leistungsdauer
  • Alkoholklausel
  • Krankentagegeld bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
Für die Berechnung des Krankentagegeldanspruches wird grundsätzlich das Nettoeinkommen verwendet.

Durch selbstständige und unselbstständige Tätigkeit ergeben sich folgende Unterschiede:

  • Bei unselbstständiger Tätigkeit kann ein Tagegeld in Höhe von 100 Prozent des Nettoeinkommens für die Zeit nach der Gehaltsfortzahlung versichert werden. Das Nettoeinkommen entspricht hierbei dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate.
  • Bei selbstständiger Tätigkeit kann der Verdienstausfall bis zu einer Höhe des Nettoeinkommens mit verschiedener Zeitstaffelung (je nach Vereinbarung) versichert werden. Dabei gelten für Ärzte und Zahnärzte sowie für Angehörige freier Berufe - Spezialtarife.
Das Nettoeinkommen kann unterschiedlich definiert sein: Wichtig ist, dass oft ein fester Prozentsatz des Umsatzes bzw. der Bruttoeinnahmen abzüglich der zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben zur Berechnung des Nettoeinkommens verwendet wird.